Auf Grund der hohen Nachfrage an Therapieplätzen ist das Führen einer klassischen Warteliste nicht immer der effektivste Weg der Praxisführung. Insbesondere durch das Angebot verschiedener Therapiemöglichkeiten ist ein individuellerer Anmeldeweg im Sinne einer optimierteren Patientenversorgung.
Um dies gewährleisten zu können bitten wir unsere zukünftigen Patienten zunächst die Anmeldeunterlagen auszufüllen und diese einzureichen. Falls Sie über keine Möglichkeit verfügen die Unterlagen auszudrucken können Sie diese auch gern nach telefonischer Absprache in der Praxis abholen.
Nachdem die Unterlagen von uns gesichtet wurden und wir einschätzen können, ob wir Ihnen ein zeitnahes Angebot machen können, melden wir uns bei Ihnen um einen Kennenlerntermin zu vereinbaren.
Da auch die Betreuung unserer laufenden Patienten sehr zeitaufwändig ist, bitten wir Sie um Verständnis, nicht alle Neuanfragen beantworten zu können. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder die zuständige Klinik.
Hinweis: Der Downloadbereich ist derzeit deaktiviert. Falls sie die Unterlagen per E-Mail erhalten möchten benutzen Sie gerne das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Wichtig: Bitte informieren Sie uns über das Alter der neuen Patienten.
Nach erfolgreicher Anmeldung und Aufnahme in unseren Patienenstamm erfolgen diese möglichen Schritte:
Akutbehandlung
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung mit Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten in Frage kommen.
Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann - falls erforderlich - in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeit-
psychotherapie überführt werden.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen notwendig sind.
Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine orientierende diagnostische Abklärung statt.
Probatorische Sitzungen
Nach dem ersten Kennenlernen und vor Beginn der Behandlung sind mindestens zwei und höchstens vier probatorische Sitzungen à 50 Minuten durchzuführen. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen können bis zu sechs probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Für die Probesitzungen muss noch kein Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenkasse übernimmt dafür in jedem Fall die Kosten.
Ambulante Psychotherapie
Nach den probatorischen Sitzungen kann eine ambulante Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Diese kann als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel-und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden.
Die Kurzzeittherapie 1 & 2 umfassen gemeinsam bis zu 30 Stunden und bei der daran möglicherweise anknüpfenden Langzeittherapie können noch einmal bis zu 45 Sitzungen.
Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell vereinbart.
Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen Patientinnen und Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie.
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