Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Webseite,
schön, dass Ihr hier seid.
Gerne möchten wir darauf hinweisen, dass in unserer Praxis nur Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene behandelt werden können.
Gemäß §1 Absatz 4 der Psychotherapie-Richtlinie sind
- Kinder solche Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind.
- Jugendliche sind solche Personen, die 14 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt sind.
Außerdem ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ausnahmsweise auch dann zulässig, wenn zur Sicherung des Therapieerfolgs bei Jugendlichen eine vorher mit Mitteln der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie begonnene psychotherapeutische Behandlung erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres abgeschlossen werden kann, vgl. §1 IV Psychotherapie-Richtlinie.
Um eine angenehme Arbeitsatmospähre zu schaffen in der sich die Patienten wohl und geborgen fühlen können, sind die Räume der Praxis hell und behaglich gestaltet.
Durch den Einsatz moderner Technik lassen sich therapeutische Inhalte interessanter vermitteln, diagnostische Verfahren effizienter durchführen und die Praxis ökologischer führen.
Neben den Praxisräumen bietet auch das Gelände des alten Gartens zahlreiche Möglichkeiten Plätze zu finden, an denen man sich auf therapeutische Inhalte einlassen kann.
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